Abschiebehaft Volkstedt
Abschiebungshaft (§ 62 AufG)
(Der Anfang vom Ende in Deutschland)
Wenn Migranten in Abschiebungshaft kommen, ist dies für sie zumeist ein Schock und wirft viele Fragen auf. Sie haben nichts Kriminelles getan, es wird ihnen auch nichts Derartiges vorgeworfen. Trotzdem befinden sie sich im Gefängnis mit einer ungewissen Perspektive: Wie lange wird es dauern? Was steht am Ende der Haft? Was wird ihnen bei einer Abschiebung passieren?
Für diese besonders schützenswürdigen Migrantengruppen bietet die Magdeburger Stadtmission eine professionelle Betreuung vor Ort.
Die Diakonie ist zum Dienst an der Welt berufen. Ihr Ziel ist die Wohlfahrt für alle. Dazu gehört auch, den in Abschiebungshaft befindlichen Menschen zu helfen.
Wichtige Aspekte sind insoweit:
- Rechtliche Beratung,
- Menschliche Kontakte,
- Hilfe (hinsichtlich der Erfahrung, inhaftiert zu sein),
- Angst vor Abschiebung,
- Hoffnung (zerbrochene),
- Moralische Unterstützung.
Die Behörde:
- ABH = Ausländerbehörde (Abschiebungsanordnung, Haftantrag, Vorbereitung)
- AG = Amtsgericht (Entscheidung über Haftanordnung und Verlängerung)
- AT = Anstaltsträger (je nach Bundesland = JVA)
- BA = Bundesamt (Bearbeitung von Asylanträgen)
- VWG = Verwaltungsgericht (beim Einklagen → Abschiebungshindernisse)
- ZABST = Zentrale Abschiebestelle (Organisation der Abschiebung, Ticket buchen, Transport)
Warum Abschiebungshaft?
Wenn ein Migrant bei einer Polizeikontrolle keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen kann.
Stellt sich heraus, dass die Person entweder überhaupt nicht registriert, also illegal im Lande ist oder zwar bekannt, aber ausgewiesen oder untergetaucht ist, kann die ABH beim AG die Abschiebung beantragen.
Haftdauer (siehe § 62 Abs. 3 AufG) bis 6 Monate
Betreuung:
Für Menschen, die das deutsche Rechtssystem nicht gut kennen, ist vieles nicht nachvollziehbar. Für diese Menschen muss sich unsere Arbeit in zwei Teile teilen:
1. Psychische Aspekte
- Durch Gespräche erkennen wir die seelische Situation (Information und Orientierungshilfe).
- Aufmerksames Anhören der Probleme.
- Bei psychischer Angespanntheit Beruhigung vermitteln.
- Erste Hilfsmaßnahmen ergreifen.
- Beistand, Hilfe in Krisensituationen.
- Vor Selbstmord bewahren.
- Präventiv arbeiten.
- Seelische Vorbereitung auf Abschiebung.
- Hilfe bei Vorbereitung für Entlassung.
2. Soziale Gesichtspunkte
- Kontakte zu Verwandten, Bekannten, zu Hilfsorganisationen ermöglichen.
- Betreuung und dolmetschen bei Kontakt zur Ausländerbehörde.
- Vermittlung von Freizeitangeboten.
- Übersetzungen verschiedenster Art anfertigen, auch für Gerichtsurteile.
- Betreuung bei Arztbesuchen.
- Kontakte zu Anwälten.
Der Abschiebehäftling bittet, für ihn etwas zu erledigen, was er aufgrund der Verhaftung nicht mehr selbst tun konnte. Für viele Abschiebehäftlinge ist allein die Tatsache, Besuch zu bekommen, zu erfahren, dass sich jemand für ihr Schicksal interessiert, das Gespräch mit einer Person „von draußen“ zu haben, wichtig.
Möge Gott vor uns gehen, um uns den rechten Weg zu zeigen.
Pierre Tognon
Dipl.-Soz.-Päd.
Pierre.tognon@justizvollzug.mj.sachsen-anhalt.de